* Foltern allgemein * Foltern, die zu Tode führen * Todesstrafen * Folter, die man überleben kann :
Al`Anfaner Stiefel: Das Opfer wird auf einem Stuhl festgebunden und dann wird ein Fuß in einen Schraubstock gelegt. Das Opfer muß erst eine MU-Probe +1 ablegen, um nicht vor der Folter schon zu gestehen. Im Verlaufe
der Folter muß das Opfer Selbstbeherrschungsproben von +1 bis +16 in 3er Schritten (+1, +4, ...+16) bestehen. Pro Stufe gibt es 3 SP. Gelingt auch die Letzte, so ist der Fußknochen mehrfach gebrochen.
Als Folge der ganz vollendeten Folter sinken die GE um 5 Punkte, sowie AT und PA um je 2 Punkte und pro Monat sinkt dieser Malus um je einen Punkt. Ist die Folter nicht ganz beendet worden, gilt “nur” für 3 Wochen GE, AT und PA -1
Auspeitschen: Das Opfer wird irgendwo festgebunden (bevorzugt so, daß der Rücken freiliegt). Es muß zuerst eine MU-Probe bestehen, um nicht vorher zu gestehen. Dann
folgen pro Hieb Selbstbeherschungsproben, die jeweils um die Hälfte der bereits erlittenen SP erschwert sind. Der Schaden hängt von der Peitschenart ab (1W6 SP normale Peitsche, 1W6+1 Dornenpeitsche bzw. Neunschwänzige, 1W3
Gerte oder Rute). Der Folterer hat hierbei einen um fünf Punkte höheren AT-Wert und kann per Zuschläge mehr Schaden verursachen. Eventuell gibt es GE-Abzüge wenn z.B. die Fußsohlen maltretiert wurden oder
CH-Abzüge für Schläge ins Gesicht, die dann jeweils etwa eine Woche anhalten.
Binden: Das Opfer wird mittels Seilen oder Metallhaltern in eine sehr
unbequeme Stellung gefesselt. Nach einiger Zeit erleidet es dann durch diese erzwungene Haltung schmerzvolle Krämpfe.
Bock: Das Opfer wird rittlings auf einen großen Holzkeil gesetzt und dann werden ihm nach und nach Gewichte an die Füße gehängt.
Brandmarken/Brennen
Das Opfer wird irgendwo festgebunden oder gehalten und dann mit unterschiedlich großen glühenden Eisen an verschiedenen Stellen des gesamten Körpers für eine unbestimmte Zeitspanne berührt, bzw. mit einer Fackel oder ähnlichem an
bestimmten Stellen verbrannt. Hierbei können auch Folgeschäden wie etwa Erblinden auftreten. Daumenschrauben
Das Opfer wird auf einem Stuhl festgebunden. Die Hände des Opfers liegen auf einem Tisch. Dann werden die Finger in einen Schraubstock gelegt, der immer mehr Druck auf die Fingernägel ausübt, und sie irgendwann durchdringt.
Das Opfer muß erst eine MU-Probe +1 ablegen, um nicht vor der Folter schon zu gestehen. Im Verlaufe der Folter muß das Opfer Selbstbeherrschungsproben von
+1 bis +16 in 3er Schritten (+1, +4, ...+16) bestehen. Pro Stufe gibt es 2SP. Gelingt auch die Letzte, so sind die Finger durchgeschraubt. Als Folge der ganz
vollendeten Folter sinken die FF, sowie AT und PA um je 3 Punkte und pro Monat sinkt dieser Malus um je einen Punkt. Sonst sinken nur für 3 Wochen FF, AT und PA -1
Glieder abschlagen (ohne Kopf) Das Opfer wird so festgebunden oder gehalten, daß das abzuschlagende Körperteil auf einem Holzblock
oder etwas ähnlichem ruht und gut zu erreichen ist. Dieses Teil wird dann üblicherweise mit einem (Henkers-)Schwert oder einer Axt abgetrennt. Auch die Abtrennung mit einer Säge ist möglich.
Das Opfer muß erst eine MU-Probe +5 ablegen, um nicht vor der Folter schon zu gestehen. Das Opfer kann dann bei einer Abtrennung per Beil / Schwert, nur die Muskeln anspannen, so daß der Henker / Folterknecht
es schwerer hat. Das wären bei der Abtrennung der Hand KK +20 um die Abtrennung zu verhindern, beim Bein KK +10. Die Folgen eines fehlenden Armes oder Beines dürften klar sein. Der Schaden beträgt 15
Punkte plus eventuell 1W6 SP pro KR, wenn die Wunde nicht versorgt wird. Es braucht mindestens 25 Punkte magische Heilung um das Körperteil wieder anwachsen zu lassen ( max eine SR nach abtrennen möglich)
bzw. 30 Punkte durch Balmsalabunde oder Hexenspeichel (2ASP permanent!) um eines nachwachsen zu lassen.
Nägel durch Glieder treiben
Das Opfer wird so irgendwo festgebunden oder gehalten, daß das zu bearbeitende Körperteil auf einem Holzblock oder etwas ähnlichem ruht, und gut zu erreichen ist. Dann werden mit einem Hammer Nägel
hindurch getrieben. Dabei ist es durchaus möglich mehr als ein Dutzend Nägel in die Handfläche zu schlagen. Das Opfer muß erst eine MU-Probe +1 ablegen, um nicht vor der Folter schon zu gestehen. Im Verlaufe der
Folter muß das Opfer Selbstbeherrschungsproben von +1 bis +21 in 4er Schritten (+1, +5, ...+21) bestehen. Als Folge der Folter sinken die FF, sowie AT und PA um je 5 Punkte (ein Punkt pro durchgemachten Schritt).
Pro Monat sinkt der Malus um je einen Punkt. Pro Schritt gibt es 3 SP.
Nagelstuhl: Das Opfer wird auf einen Stuhl gefesselt, welcher auf Sitzfläche, Lehne und Armlehne lauter Stacheln hat.
Es ist erst einmal eine MU +2 notwendig. Wenn man “Platz genommen” hat, ist pro SR eine Körperbeherrschungsprobe notwendig. Gelingt sie, erleidet man “nur” SR 1W3 SP, ansonsten sind es 1W6+1 SP. Auf jeden Fall
muß eine um die entsprechenden SP erschwerte Selbstbeherrschungsprobe abgelegt werden.
Schneiden
Das Opfer wird irgendwo festgebunden oder gehalten und dann mit diversen Folterwerkzeugen bearbeiten. Dies können einfache Messer sein, die die Haut aufritzen oder Scheren, mit denen man kleine Stücke
herausschneidet. Auch gibt es sichelartige Werkzeuge, mit denen man die Haut förmlich herausreißen kann.
Strecken
Das Opfer wird mit Händen und Füßen auf einer sog. Streckbank festgebunden. Die Streckbank hat jeweils eine Winde am Kopf- und am Fußende. Wenn das Opfer nun darauf festgebunden ist,
wird an beiden Winden gleichzeitig ein wenig gedreht. Dadurch das Opfer wird nun in beide Richtungen gezogen, sprich gestreckt. Wird dieser Vorgang immer weitergeführt, springen
irgendwann die Rückenwirbel heraus, bzw. reißen Sehnen und Muskeln und das Opfer kann zum Krüppel werden.
Verprügeln:
Winde:
Dem Opfer werden die Hände auf den Rücken gebunden. Dann wird an den Fesseln ein Seil befestigt, daß über eine Winde an der Decke läuft. Nun wird das Opfer mit diesem
Seil hochgezogen. Dadurch werden die Schultergelenke auf das äußerste belastet und es können die Arme ausgekugelt werden. Dem Opfer werden nun noch Gewichte an die Füße
gehenkt, um die Qual zu vergrößern und/oder es wird fallen gelassen und kurz über dem Boden abrupt gestoppt, was fast sicher die Arme auskugelt. Pro SR wo das Opfer an seinen nach hinten gestreckten Armen hängt, muß es eine
Selbstbeherrschungsprobe +3 + (Zahl der Gewichte in Stein) ablegen. Zusätzlich muß es eine KK-Probe pro SR ablegen, um zu testen, ob die Arme nicht auskugeln. Wenn nicht,
erleidet es nur 2SP, ansonsten muß es 15SP hinnehmen. Die KK-Probe ist um die Zahl der Gewichte/2 erschwert. Wird das Opfer bei seinem Fall nach unten abrupt gestoppt, so ist eine KK-Probe +15 fällig.
Um die Arme wieder einzukugeln ist eine Heilkunde Wunden Probe + 8 oder ein Balmsalabunde im Wert von 15ASP vonnöten.
Ziege
Das Opfer wird auf einen Tisch oder etwas ähnliches gebunden. Dann wird Salz auf die Füße gegeben. Nun wird eine Ziege herangeführt, die das Salz ableckt. Das anfängliche Kitzeln des Leckens schlägt dann in
Schmerzen um, sobald die Ziege mit ihrer rauhen Zunge die Haut der Füße mit ableckt auf der Suche nach mehr Salz. Pro KR gibt es 2SP.
Zuerst muß das Opfer eine Selbstbeherrschungsprobe +10 machen, um nicht zu lachen. Dann, nach einer Weile, folgen Selbstbeherrschungsproben von +4 bis +16 in 2er Schritten. Als Folge der Folter sinkt die GE
um 2 Punkte für einen Monat. * Foltern allgemein * Foltern, die zu Tode führen * Todesstrafen * |
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